Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz

Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt insbesondere im Gewerblichen Rechtsschutz (im Englischen Intellectual Property, kurz: IP), speziell im Markenrecht und Wettbewerbsrecht, sowie im Urheberrecht tätig. Seit 2007 auch als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Ich vertrete grundsätzlich sowohl Schutzrechtsinhaber als auch – oftmals zu Unrecht der Rechtsverletzung bezichtigte Personen und Unternehmen – und kenne daher die Strategien und Reaktionsmöglichkeiten beider Seiten.

Spezialisierung

“Ich weiß, dass ich nicht weiß” (Platon) oder anders ausgedrückt: Niemand kann alles wissen. Die stetig zunehmende Komplexität des Rechts verlangt daher nach einer konsequenten Spezialisierung. Ich bin seit 1997 vornehmlich in folgenden Rechtsgebieten tätig: 

  • Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht und Recht der sonstigen Kennzeichen (MarkenG); Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Patentrecht (PatG), Gebrauchsmusterrecht (GebrMG), Designrecht (DesignG) [bis zum 01.01.2014 Geschmacksmusterrecht (GeschmMG)] und Sortenschutzrecht (SortSchG))
  • Urheberrecht (UrhG)
  • Computer- und Internetrecht
  • Presserecht und Meinungsäußerungsrecht
  • Tankstellenrecht

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht einschließlich überschneidender Rechtsgebiete wie z. B. dem Arbeitsrecht mit dem Arbeitnehmererfinderrecht.

Im Kennzeichenrecht geht es zumeist um die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für Schutzrechte und deren Durchsetzung oder die Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen.

Ferner bin ich seit Beginn meiner Tätigkeit auch intensiv im Tankstellenrecht tätig, wo auch viele Überschneidungen zum Gewerblichen Rechtsschutz existieren, z.B. in Bezug auf das Kartellrecht und die Kennzeichen der Mineralölgesellschaften. Insoweit verweise ich auf meine diesbezüglichen Internetseiten

Kennzeichen

Erfolgreiche Produkte und deren Marken werden gerne kopiert. Dies kann jedoch nicht nur zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zwar auch für den Käufer, worauf der Italienische Zoll mit einer Kampagne hinweist, die ich auf dem Flughafen in Rom entdeckt habe:

Speziell zum Markenrecht unterhalte ich eine eigene Internetseite (die derzeit überarbeitet wird) mit weiterführenden Informationen.

ZV / Inkasso

Der Überprüfung der Einhaltung erzielter Vertragsstrafeversprechen und Vergleiche sollte ebensoviel Aufmerksamkeit gewidmet werden wie der Durchsetzung erwirkter Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide und sonstiger Titel.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gilt es kreativ und hartnäckig zu sein und die Möglichkeiten der Zivilprozessordnung voll auszuschöpfen. Denn was ist der schönste Prozesserfolg wert, wenn die erfolgreiche Partei ihre Kosten später nicht von der Gegenseite ersetzt erhält?

Bei mir ist auch das Inkasso „Chefsache“. Gerne beantrage ich daher persönlich auch die Zwangsvollstreckung Ihrer bereits anderweitig erstrittenen Titel.

Netzwerk

Als überzeugter Einzelanwalt arbeite ich seit jeher eng und vertrauensvoll mit Kolleginnen und Kollegen verschiedenster Fachrichtungen zusammen und nutze deren Expertise für meine Mandanten ebenso wie ich umgekehrt für andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, auch in Rechtsabteilungen von Unternehmen, im Einzelfall oder regelmäßig unterstützend tätig bin. Wenn Sie an einer solchen Kooperation interessiert sind, sprechen Sie mich gerne an und testen Sie mich.